Die Homologation eines Autos in Spanien ist der notwendige Prozess, damit ein importiertes oder modifiziertes Fahrzeug zugelassen werden und legal fahren kann.
Obwohl es verschiedene Arten der Homologation gibt, konzentrieren wir uns in diesem Artikel ausschließlich auf diejenigen, die gelten, wenn das Fahrzeug aus dem Ausland (innerhalb oder außerhalb der EU) stammt oder wesentliche Änderungen erfahren hat.
Homologation von Autos in Spanien: Arten und wann sie erforderlich sind
Im Folgenden werden die gängigsten Arten erläutert, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland eingeführt wird oder wenn es gegenüber seiner ursprünglichen Konfiguration verändert wurde.
Typgenehmigung
Die Typgenehmigung ist die Zertifizierung für ein serienmäßig hergestelltes Fahrzeugmodell, das den geltenden europäischen oder nationalen Vorschriften entspricht.
Wann ist sie erforderlich?
Für den Endverbraucher ist sie in der Regel nicht erforderlich. Sie wird vom Hersteller oder offiziellen Importeur beantragt.
Für Privatpersonen ist sie relevant, wenn sie ein Auto importieren, das bereits über eine europäische Typgenehmigung (WVTA) verfügt, da dies den Zulassungsprozess in Spanien erheblich vereinfacht.
Gleichwertigkeitsgenehmigung (oder Entsprechungsgenehmigung)
Diese Art der Genehmigung basiert auf dem Nachweis, dass ein importiertes Fahrzeug technisch identisch mit einem anderen Modell ist, das bereits in Spanien zugelassen und registriert ist.
Wann ist sie erforderlich?
Sie wird hauptsächlich beim Import von Fahrzeugen aus anderen EU-Ländern verwendet, wenn das Auto keine spanische Typgenehmigungsnummer hat, aber über eine gültige Typgenehmigung in einem anderen europäischen Land verfügt.
Typgenehmigung durch Umbau
Die Typgenehmigung durch Umbau bescheinigt, dass die an einem Fahrzeug vorgenommenen Änderungen den spanischen Vorschriften entsprechen und die Sicherheit oder die Emissionen nicht beeinträchtigen.
Wann ist sie erforderlich?
Wenn das importierte Fahrzeug Änderungen gegenüber seiner ursprünglichen Konfiguration aufweist: nicht originale Felgen, modifizierte Federungen, Änderungen an der Beleuchtung, Umrüstung auf Elektroantrieb, Anpassung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität usw.
Einzelgenehmigung (oder Einheitsgenehmigung)
Bei der Einzelgenehmigung wird ein bestimmtes Fahrzeug isoliert bewertet, ohne sich auf frühere Genehmigungen dieses Modells zu stützen.
Wann ist sie erforderlich?
Sie ist üblich beim Import von Fahrzeugen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (USA, Japan, Vereinigte Arabische Emirate usw.) oder von sehr exklusiven, klassischen oder in limitierter Auflage hergestellten Fahrzeugen, die keine europäische Zulassung haben.
Zulassung von Bausätzen oder Funktionsbaugruppen
Diese Art der Zulassung gilt für technische Baugruppen, die in ein Fahrzeug eingebaut werden, wie z. B. Umrüstbausätze oder komplette Systeme.
Wann ist sie erforderlich?
Bei Importen oder Umbauten, die zertifizierte Bausätze umfassen (z. B. Umrüstsätze für Elektroantrieb, LPG oder als Baugruppe zugelassene strukturelle Änderungen).
Wie viel kostet die Zulassung eines Autos in Spanien?
Die Kosten für die Zulassung variieren je nach Art des Verfahrens, der technischen Komplexität und der Herkunft des Fahrzeugs. Als Richtwert gilt:
- Typgenehmigung:
- 0 € für Privatpersonen (bereits vom Hersteller enthalten).
- Zulassung durch Gleichwertigkeit:
- Zwischen 150 € und 400 €.
- Zulassung durch Umbau:
- Zwischen 300 € und 1.000 €, je nach Anzahl und Art der Umbauten.
- Einzelzulassung:
- Zwischen 1.500 € und 3.000 €, bei komplexen Fahrzeugen oder Fahrzeugen, die stark von den europäischen Normen abweichen, kann der Betrag höher ausfallen.
- Zulassung von Bausätzen oder Funktionsbaugruppen:
- Zwischen 500 € und 2.000 €, je nach Bausatz und erforderlichen Tests.
Diese Beträge enthalten nicht immer die Gebühren für die technische Überprüfung (ITV), das Labor oder mögliche technische Anpassungen.
Erforderliche Unterlagen
Im Allgemeinen sind für die Zulassung eines Fahrzeugs in Spanien in der Regel die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Originalunterlagen des Fahrzeugs (ausländischer Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung).
- Konformitätsbescheinigung (COC-Papier), falls zutreffend.
- Konformitätsbericht des Herstellers oder Labors.
- Technisches Projekt und Fertigstellungsbescheinigung (bei Umbauten).
- Bescheinigung der Werkstatt, die die Umbauten durchgeführt hat.
- Personalausweis oder Ausländeridentifikationsnummer (NIE) des Eigentümers.
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag).
- Import- und Zolldokumente, falls zutreffend.
- Positiver Ausgang der ITV-Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Zulassung von Fahrzeugen in Spanien.
Was ist der Unterschied zwischen einer Typgenehmigung und einer Gleichwertigkeitsgenehmigung?
Die Typgenehmigung wird für ein serienmäßig hergestelltes Fahrzeugmodell erteilt und vom Hersteller beantragt, während die Gleichwertigkeitsgenehmigung für ein konkretes importiertes Fahrzeug gilt, das nachweislich technisch mit einem bereits zugelassenen Fahrzeug identisch ist.
Ist die Zulassung eines Autos dasselbe wie die Registrierung?
Nein. Die Zulassung bescheinigt, dass das Fahrzeug die technischen Vorschriften für den Verkehr in Spanien erfüllt, während die Registrierung der anschließende Verwaltungsvorgang ist, um das spanische Kennzeichen zu erhalten. Ohne gültige Zulassung ist es nicht möglich, das Auto zu registrieren.
Muss ich ein aus einem anderen EU-Land importiertes Auto zulassen?
Das kommt darauf an. Wenn das Fahrzeug über eine europäische Typgenehmigung verfügt und keine Änderungen vorgenommen wurden, ist in der Regel keine zusätzliche Zulassung erforderlich. In anderen Fällen kann eine Typgenehmigung aufgrund von Gleichwertigkeit oder einer Umrüstung erforderlich sein.
Was passiert, wenn das importierte Auto verändert wurde?
Wenn das Fahrzeug gegenüber seiner ursprünglichen Konfiguration verändert wurde (Federung, Räder, Beleuchtung, Motor usw.), ist eine Typgenehmigung aufgrund einer Umrüstung erforderlich, auch wenn es aus einem EU-Land stammt.
Kann jedes Auto in Spanien zugelassen werden?
Nicht immer. Einige Fahrzeuge, insbesondere solche, die aus Nicht-EU-Ländern importiert wurden, erfüllen möglicherweise nicht die Anforderungen in Bezug auf Emissionen, Sicherheit oder Beleuchtung, was technische Anpassungen erforderlich macht oder in extremen Fällen die Zulassung verhindert.
Ist es obligatorisch, ein Zulassungslabor aufzusuchen?
Ja, in den meisten Fällen. Das Labor ist dafür zuständig, den technischen Bericht auszustellen, der bescheinigt, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht, insbesondere bei Einzelzulassungen oder Zulassungen aufgrund von Umbauten.
Wie lange dauert das Zulassungsverfahren?
Die Dauer kann zwischen einigen Tagen (bei einfachen Gleichwertigkeitszulassungen) und mehreren Wochen oder Monaten bei Einzelzulassungen oder komplexen Umbauten variieren, je nach den Unterlagen und der Notwendigkeit zusätzlicher Tests.
Ist die ITV Teil des Zulassungsverfahrens?
Ja. Sobald die erforderlichen technischen Unterlagen vorliegen, muss das Fahrzeug eine ITV-Zulassungsprüfung oder eine Inspektion vor der Zulassung durchlaufen, bei der überprüft wird, ob alles mit der Zulassung übereinstimmt.
