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Wie man ein Elektroauto homologiert

Die Homologation ist ein obligatorischer Vorgang, um legal fahren zu dürfen, wenn ein Fahrzeug auf Elektroantrieb umgerüstet wurde oder aus dem Ausland stammt.
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14. Januar 20264 Min. Lesezeit
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Die Homologation eines Elektroautos ist ein obligatorischer Vorgang, um legal fahren zu dürfen, wenn das Fahrzeug umgebaut wurde oder aus dem Ausland stammt.

Der Vorgang variiert je nachdem, ob es sich um einen Umbau, wie z. B. eine Umrüstung auf Elektroantrieb, oder um einen Import handelt, und erfordert die Einhaltung der geltenden technischen und administrativen Vorschriften.

Typgenehmigung aufgrund einer Umrüstung

Die Typgenehmigung aufgrund einer Umrüstung gilt, wenn ein Fahrzeug technische Änderungen gegenüber seiner ursprünglichen Konfiguration aufweist.

Bei Elektroautos ist es üblich, Verbrennungsfahrzeuge mit einem Retrofit-Kit auf Elektroantrieb umzurüsten, wobei der Verbrennungsmotor durch einen Elektromotor ersetzt und Batterien und Energiemanagementsysteme hinzugefügt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Typgenehmigung eines Elektroautos aufgrund einer Umrüstung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Technisches Projekt, erstellt von einem zugelassenen Ingenieur
  • Abschlusszertifikat der Arbeiten
  • Konformitätsbericht, ausgestellt von einem zugelassenen Labor
  • Zertifikat der Werkstatt, die die Installation durchgeführt hat
  • Technisches Datenblatt des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung
  • Bericht der technischen Überwachung nach der Umrüstung

Kosten

Die Kosten für die Typgenehmigung nach einer Umrüstung liegen in der Regel zwischen 800 und 2.500 Euro, abhängig von der Komplexität des Projekts, der Art des installierten Nachrüstsatzes und den erforderlichen technischen Berichten.

Zu diesem Betrag kommen noch die Kosten für die Umrüstung auf Elektroantrieb selbst hinzu, die unabhängig von der Typgenehmigung sind.

Zulassung durch Import

Die Zulassung durch Import ist erforderlich, wenn das Elektroauto aus dem Ausland stammt.

In den letzten Jahren hat der Kauf von gebrauchten Elektroautos aufgrund der neuen europäischen Politik zur Emissionsreduzierung und der Anreize für nachhaltige Mobilität zugenommen, was diese Art von Verfahren vorangetrieben hat.

Import eines Elektroautos aus der EU

Wenn das Fahrzeug aus einem Land der Europäischen Union stammt, ist das Verfahren in der Regel einfacher.

In vielen Fällen reicht eine Einzelgenehmigung oder Gleichwertigkeit aus, wenn das Auto über eine europäische Typgenehmigung (COC) verfügt.

Import eines Elektroautos aus einem Nicht-EU-Land

Wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt, ist das Verfahren komplexer.

Möglicherweise sind eine vollständige Einzelgenehmigung, technische Anpassungen zur Erfüllung der europäischen Vorschriften und die Zahlung zusätzlicher Zölle und Steuern erforderlich, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Für eine Importgenehmigung sind in der Regel erforderlich:

  • Konformitätsbescheinigung (COC), falls vorhanden
  • Ausländisches technisches Datenblatt
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Ausweis des Käufers
  • Nachweis über die Zahlung von Steuern (falls zutreffend)
  • Konformitätsbericht oder technischer Entwurf, falls erforderlich
  • Positive Bewertung bei der TÜV

Kosten

Die Kosten für die Homologation eines importierten Elektroautos variieren je nach Herkunft.

Aus der EU können sie zwischen 200 und 1.000 Euro liegen. Aus Ländern außerhalb der EU kann der Betrag 2.000 Euro übersteigen, insbesondere wenn technische Anpassungen oder eine vollständige Einzelzulassung erforderlich sind.

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Zulassung von Elektrofahrzeugen.

Muss ein von einem Verbrennungsmotor auf Elektroantrieb umgerüstetes Auto zugelassen werden?

Ja, jede Umrüstung auf Elektroantrieb mittels eines Nachrüstsatzes gilt als wesentliche Änderung und muss zugelassen werden.

Darf ich während des Zulassungsverfahrens mit dem Auto fahren?

Nein. Das Fahrzeug darf erst dann legal gefahren werden, wenn es die TÜV bestanden hat und die Änderung oder Einfuhr im technischen Datenblatt vermerkt ist.

Müssen alle importierten Elektroautos homologiert werden?

Das hängt davon ab. Wenn sie über eine gültige europäische Homologation verfügen, ist das Verfahren einfacher, aber eine Inspektion ist immer erforderlich.

Gibt es Fördermittel für die Homologation von Elektrofahrzeugen?

Nicht direkt, aber einige Programme für nachhaltige Mobilität können bei der Finanzierung der Umrüstung oder des Kaufs des Fahrzeugs helfen.

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