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Wie man einen Gebrauchtwagen kauft: Formalitäten und Dokumente

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist mit einer Reihe von Verwaltungsformalitäten, der Zahlung von Steuern und der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen verbunden.
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3. März 20264 Min. Lesezeit
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Der Kauf eines Gebrauchtwagens in Deutschland ist unkompliziert, wenn man die richtigen Schritte kennt.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den Kauf und Verkauf zwischen Privatpersonen, den Ablauf, die erforderlichen Dokumente und die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen.

Wie man einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kauft

Der Privatkauf ist oft günstiger als beim Händler, bringt jedoch mehr Eigenverantwortung mit sich.

Es gibt keine gesetzliche Gewährleistung, sofern diese im Vertrag ausgeschlossen wird.

  1. Fahrzeug recherchieren und besichtigenPrüfen Sie Marktpreise (z. B. über Online-Portale) und vergleichen Sie ähnliche Modelle. Besichtigen Sie das Fahrzeug bei Tageslicht und führen Sie eine Probefahrt durch. Kontrollieren Sie Karosserie, Motor, Bremsen, Reifen und Elektronik.
  2. Fahrzeughistorie prüfenÜberprüfen Sie das Serviceheft, Rechnungen und den letzten Prüfbericht der TÜV oder einer anderen Prüforganisation. Achten Sie auf die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU).
  3. Kaufvertrag abschließenVerwenden Sie einen schriftlichen Vertrag (z. B. ADAC-Mustervertrag). Vereinbaren Sie Kaufpreis, Zahlungsart und Übergabetermin. Bei Privatverkäufen wird die Sachmängelhaftung meist ausgeschlossen.
  4. BezahlungZahlen Sie möglichst per Banküberweisung oder bei Übergabe gegen Quittung. Vermeiden Sie anonyme Zahlungsdienste.
  5. Ummeldung bei der ZulassungsstelleDas Fahrzeug muss bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umgemeldet werden. Alternativ ist eine Online-Ummeldung möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  6. Versicherung abschließenVor der Zulassung benötigen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Versicherung.

Erforderliche Dokumente

Beim Privatkauf sollten folgende Unterlagen übergeben werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gültiger HU/AU-Bericht
  • Serviceheft und Wartungsnachweise
  • Kaufvertrag (von beiden Parteien unterschrieben)
  • Personalausweis oder Kopie des Verkäufers

Für die Zulassung benötigen Sie zusätzlich:

  • eVB-Nummer der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Ggf. Kennzeichen (bei Ummeldung)

Wie man sicher kauft und Betrug vermeidet

Der Gebrauchtwagenmarkt birgt Risiken. Mit folgenden Maßnahmen schützen Sie sich:

  • Identität prüfen: Stimmen Name im Ausweis und in der Zulassungsbescheinigung Teil II überein?
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) vergleichen: Sie muss mit den Angaben in den Papieren übereinstimmen.
  • Keine Vorauszahlungen ins Ausland leisten.
  • Treffen an einem sicheren Ort vereinbaren.
  • Misstrauisch bei auffällig niedrigen Preisen sein.
  • Unfallfreiheit nicht nur mündlich zusichern lassen, sondern schriftlich im Vertrag festhalten.
  • Bei Unsicherheit einen Gebrauchtwagen-Check bei TÜV oder DEKRA durchführen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten die häufigsten Fragen zu den Formalitäten, Unterlagen und Kosten beim Kauf eines Gebrauchtwagens.

Ist es besser, von Privatpersonen oder bei einem Händler zu kaufen?

Das hängt von Ihren Prioritäten ab. Privatkäufe sind meist günstiger, bieten aber keine Gewährleistung. Händler sind teurer, bieten jedoch rechtliche Sicherheit und oft Garantie.

Welche Kosten fallen zusätzlich zum Kaufpreis an?

Neben dem Kaufpreis entstehen Kosten für Zulassung (ca. 30–60 €), neue Kennzeichen (ca. 20–40 €), Versicherung sowie ggf. Kfz-Steuer. Eventuell kommen Kosten für eine Inspektion oder neue Reifen hinzu.

Wie schnell muss das Fahrzeug umgemeldet werden?

Unverzüglich nach dem Kauf. In der Praxis sollte die Ummeldung innerhalb weniger Tage erfolgen.

Kann ich das Fahrzeug mit den alten Kennzeichen übernehmen?

Ja, wenn Verkäufer und Käufer zustimmen und keine Abmeldung erfolgt. Trotzdem muss die Ummeldung bei der Zulassungsstelle erfolgen.

Was passiert, wenn Mängel nach dem Kauf auftreten?

Beim Privatkauf besteht in der Regel kein Anspruch, wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde. Beim Händler gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Nützliche Ressourcen:

Auto gebraucht kaufen: Worauf Sie achten sollten – ADAC

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