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Einführung und Zulassung eines Fahrzeugs in Spanien aus einem Nicht-EU-Land

Wenn Ihr Fahrzeug in einem Nicht-EU-Land hergestellt oder zugelassen wurde, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie es nach Spanien importieren und dort zulassen können.
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Veröffentlicht am
17. Juni 20255 Min. Lesezeit
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Der Import und die Zulassung eines Fahrzeugs in Europa kann ein komplizierter Vorgang sein, insbesondere wenn das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammt. 

Wenn Ihr Fahrzeug in einem nicht-europäischen Land hergestellt oder zugelassen wurde, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie es nach Spanien importieren und dort zulassen können. 

Import und Zollformalitäten 

Bei Fahrzeugen, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union hergestellt oder zugelassen wurden, ist eine Zollkontrolle entweder im Hafen oder auf der Straße unerlässlich. 

Diese Kontrollen umfassen die Überprüfung der Dokumente, die physische Inspektion der Waren und die Zahlung der entsprechenden Gebühren

Nach Abschluss dieses Verfahrens erhalten Sie das DUA (Einheitliches Verwaltungsdokument), das für die anschließende Zulassung des Fahrzeugs erforderlich ist. 

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Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung müssen über eine europäische Typgenehmigungsnummer verfügen, um in der EU zugelassen zu werden. Ist dies nicht der Fall, müssen sie vor oder nach der Einfuhr in ein EU-Land einem Gleichwertigkeits- oder Einzelgenehmigungsverfahren unterzogen werden.

Bei der Zollabfertigung vorzulegende Dokumente 

Nicht alle der folgenden Dokumente werden möglicherweise bei der Zollabfertigung verlangt, sie sind jedoch für die anschließende Zulassung erforderlich. 

Dies hängt von der Situation ab, die Sie während des Verfahrens angeben. 

Im Allgemeinen benötigen Sie folgende Dokumente: 

  1. Persönliche Angaben des Fahrzeughalters: Ausweisdokumente des Halters oder Kontaktdaten oder Vollmacht für die Zollabfertigung, wenn diese durch einen Zollvertreter erfolgt ist. 
  2. Internationaler Führerschein und nationaler Führerschein. 
  3. Nachweis des Eigentums an dem Fahrzeug, z. B.: Original-Kaufrechnung, Kaufvertrag oder Fahrzeugschein. 
  4. Nachweis einer Versicherung für das Fahrzeug. 
  5. COC-Papier, die die europäische Typgenehmigung bestätigt. Für Fahrzeuge, die vor 2002 hergestellt wurden, ist ein personalisiertes Typgenehmigungsdokument erforderlich. Wenn Sie dieses Dokument nicht haben, kann es später zur Zulassung vorgelegt werden. 
  6. Bei einem Wechsel des gewöhnlichen Wohnsitzes müssen Sie sich im Melderegister (spanisch) eintragen lassen und ein Dokument vorlegen, das Ihren vorherigen Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union für mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate vor dem Umzug bescheinigt. 
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Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland außerhalb der EU nach Spanien verlegen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Dieses Recht wird als franquicia bezeichnet. Die Voraussetzungen und Ausnahmen finden Sie hier.

Schrittweise Zulassung eines nicht-europäischen Fahrzeugs 

Um ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land zuzulassen, benötigen Sie eine europäische Typgenehmigungsnummer, die für die Erlangung der Konformitätsbescheinigung (COC) erforderlich ist. 

Diese Nummer ist ein alphanumerischer Code, der die technischen Merkmale des Fahrzeugs definiert und die Anzahl der vorgenommenen Änderungen oder Umbauten angibt. 

Dieser europäische Code kann nur durch eine Gleichwertigkeits- oder Einzelgenehmigung in einer Fachwerkstatt erworben werden, in der zusammen mit einem Ingenieur das Genehmigungsprojekt durchgeführt werden muss. 

Das Genehmigungsprojekt muss von der ITV (Technische Fahrzeugüberwachung) validiert werden. 

Daher ist das Zulassungsverfahren für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern ohne europäische Typgenehmigungsnummer wie folgt: 

  1. Passieren Sie die Zollkontrolle und beantragen Sie die DUA
  2. Lassen Sie Ihr Fahrzeug zulassen (dieser Vorgang kann in Ihrem Land oder in Spanien durchgeführt werden): 
  • Wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt. 
  • Führen Sie das Zulassungsprojekt durch (falls Ihr Fahrzeug umgebaut werden muss). 
  • Beantragen Sie die Konformitätsbescheinigung
  • Lassen Sie die ITV durchführen. 
  1. Beantragen Sie die Zulassung online oder persönlich bei einer beliebigen Verkehrsbehörde. 
  2. Entrichten Sie die Zulassungssteuern
  3. Gehen Sie zu einer Fachwerkstatt, um die Kennzeichen zu kaufen und am Fahrzeug anzubringen. 
  4. Nach der Zulassung des Fahrzeugs vergessen Sie nicht, die obligatorische Versicherung abzuschließen

Wann ist eine Zulassung erforderlich? 

Möglicherweise haben Sie ein Fahrzeug mit nicht-europäischer Zulassung auf einer Auktion, bei einem Händler oder von einer Privatperson gekauft, oder Sie möchten Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen. 

In jedem Fall müssen Sie Ihr Fahrzeug in den folgenden Fällen zulassen, wenn Sie legal fahren möchten: 

  • Wenn Sie in Spanien wohnhaft sind oder einen Geschäftssitz im Land haben, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen zulassen. 
  • Wenn Sie nach Spanien umziehen und eine Zulassung beantragen, haben Sie ab dem Datum der Antragstellung 30 Tage Zeit, dies zu tun. Wenn das Fahrzeug, das Sie zulassen möchten, im Rahmen Ihres Umzugs als Transportmittel genutzt wird (z. B. zum Transport Ihrer Habseligkeiten), kann dieser Zeitraum auf 60 Tage verlängert werden, sofern dies mitgeteilt wird. 
  • In der Regel können Sie Ihr Auto (oder jedes andere Fahrzeug) mit ausländischem Kennzeichen in Spanien fahren, sofern Sie sich nicht länger als 183 Tage (6 Monate) ununterbrochen im Land aufhalten. 

Alle diese Formalitäten können über die Website der spanischen Verkehrsbehörde erledigt werden. 

Die Nichteinhaltung der Fristen und das Fahren eines ausländischen Fahrzeugs kann mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 1.500 € geahndet werden, wie in den Strafen des Gesetzes über Verkehr, Kraftfahrzeugverkehr und Straßenverkehrssicherheit festgelegt. 

Während die endgültige Zulassung bearbeitet wird, ist es auch möglich, vorübergehend mit „grünen Kennzeichen” bis zu 60 Tage lang zu fahren. 

Der Vorgang kann zwischen 1 und 2 Wochen dauern und kostet 20,61 € (Gebühr 1,4). 

Erforderliche Dokumente 

Sobald Sie die Zollabfertigung abgeschlossen haben und das Fahrzeug zugelassen ist, verfügen Sie über alles, was Sie für die Zulassung benötigen. 

Die erforderlichen Dokumente sind: 

  • Personalausweis 
  • Vollmacht, wenn ein Vertreter mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wird. 
  • Einheitliches Verwaltungsdokument (DUA) 
  • Technisches Datenblatt, ausgestellt von der ITV 
  • Original-Fahrzeugpapiere 

Sie können dieses Verfahren auf zwei Arten durchführen: 

  • Online: über das Antragsformular, für das Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis, Ihrem Mobiltelefonpasswort oder Ihrem permanenten Passwort anmelden müssen. 
  • Persönlich: bei jeder Verkehrsbehörde oder -stelle, indem Sie das Antragsformular herunterladen und ausfüllen. 
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Die Zulassung kann vom Fahrzeughalter oder, falls dieser nicht möglich ist, von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden, sofern dieser online oder persönlich registriert ist.

Wie viel kostet die Zulassung in Spanien? 

Für Mopeds beträgt die Gebühr (Gebühr 1.2) 27,85 Euro. 

Für alle anderen Fahrzeuge beträgt die Gebühr (Gebühr 1.1) 99,77 Euro. 

Häufig gestellte Fragen 

Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen zur Einfuhr und Zulassung von nicht in Europa zugelassenen Fahrzeugen. 

Wie viel kostet die Typgenehmigung eines Autos? 

Die Kosten für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs hängen vom Fahrzeugtyp, dem Modell, der Art der erforderlichen Typgenehmigung und den Änderungen ab, die erforderlich sind, um den europäischen Typgenehmigungscode zu erhalten. 

Unter Berücksichtigung der Kosten für Gebühren, technische Berichte, erforderliche Unterlagen und Typgenehmigung können diese Kosten mindestens 2.000 Euro betragen. 

Kann ich die Konformitätsbescheinigung vor der Zulassung meines Fahrzeugs erhalten? 

Nein, um die europäische Konformitätsbescheinigung zu erhalten, benötigen Sie das europäische Kennzeichen, das Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs erhalten. 

Muss ich mein Fahrzeug zulassen, wenn es aus dem Vereinigten Königreich stammt? 

Ja, wenn Sie länger als 6 Monate (183 Tage) bleiben möchten. 

Das Vereinigte Königreich gilt als Nicht-EU-Land, daher gelten die gleichen Vorschriften wie für den Rest der EU. 

Wenn ich aus Marokko komme und mich nicht länger als 6 Monate am Stück in Spanien aufhalten werde, muss ich mein Fahrzeug dann zulassen oder homologieren lassen?  

Nein, das ist nicht erforderlich. Wenn Sie weniger als 6 Monate in Spanien bleiben möchten, können Sie mit ausländischer Zulassung fahren, ohne das Fahrzeug anzumelden oder zuzulassen. 

Wenn Sie länger bleiben möchten, sind Zulassung und Anmeldung obligatorisch. 

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