Der Import und die Zulassung eines Fahrzeugs in Europa kann ein komplizierter Vorgang sein, insbesondere wenn das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammt.
Wenn Ihr Fahrzeug in einem nicht-europäischen Land hergestellt oder zugelassen wurde, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie es nach Spanien importieren und dort zulassen können.
Einfuhr und Zollformalitäten
Bei Fahrzeugen, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union hergestellt oder zugelassen wurden, ist eine Zollkontrolle entweder im Hafen oder auf der Straße obligatorisch.
Diese Kontrollen umfassen die Überprüfung der Dokumente, die physische Inspektion der Waren und die Zahlung der entsprechenden Gebühren.
Nach Abschluss dieses Verfahrens erhalten Sie das DUA (Documento Único Administrativo, einheitliches Verwaltungsdokument), das für die anschließende Zulassung des Fahrzeugs erforderlich ist.
Bei der Zollabfertigung vorzulegende Dokumente
Möglicherweise werden nicht alle der folgenden Dokumente bei der Zollabfertigung verlangt, jedoch sind sie für die spätere Zulassung erforderlich.
Dies hängt von der Situation ab, die Sie während des Verfahrens angeben.
Im Allgemeinen benötigen Sie folgende Dokumente:
- Persönliche Daten des Fahrzeughalters: Ausweispapiere des Halters oder Kontaktdaten oder Vollmacht, wenn die Zollabfertigung durch einen Zollvertreter erfolgt ist.
- Internationaler Führerschein und nationaler Führerschein.
- Nachweis des Eigentums am Fahrzeug, z. B.: Original-Kaufrechnung, Kaufvertrag oder Fahrzeugschein.
- Nachweis der Versicherung des Fahrzeugs.
- COC-Papier (COC) oder spanisches ITV-Datenblatt, das beim Zoll oder später bei der Zulassung vorgelegt werden kann.
- Bei einem Wechsel des gewöhnlichen Wohnsitzes benötigen Sie die Eintragung in das Melderegister (spanisch) und ein Dokument, das den vorherigen Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union für mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate vor dem Umzug nachweist.
Schrittweise Zulassung eines nicht europäischen Fahrzeugs
Je nachdem, ob das Fahrzeug über eine europäische Typgenehmigungsnummer verfügt oder nicht, haben wir zwei Möglichkeiten, es zuzulassen:
- Mit europäischem Typgenehmigungscode: Sie können Ihr Fahrzeug mit der Konformitätsbescheinigung oder einer Kopie davon zulassen, wenn Sie diese nicht haben. Sie finden diesen Code: auf dem Typenschild des Herstellers, auf dem Armaturenbrett, an den Türpfosten, am Motor, im Original-Kaufvertrag des Fahrzeugs, im Fahrzeugschein oder im COC.
- Ohne europäische Typgenehmigungsnummer: Sie müssen eine individuelle Typgenehmigung (durch Gleichwertigkeit oder Einzelgenehmigung) für das Fahrzeug beantragen. Der Typgenehmigungsentwurf muss bei der ITV (Inspección Técnica Vehicular, Technische Fahrzeugüberprüfung) validiert werden, wo Sie den spanischen Fahrzeugschein erhalten.
Die Schritte zur Zulassung eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land sind daher:
- Passieren Sie die Zollkontrolle und beantragen Sie das DUA.
- Beantragen Sie die europäische COC-Papier oder den ITV-Fahrzeugschein (im Rahmen eines Zulassungsverfahrens).
- Beantragen Sie die Zulassung online oder persönlich bei einer beliebigen Verkehrsbehörde.
- Entrichten Sie die Zulassungssteuern.
- Gehen Sie zu einem Fachgeschäft, um die Kennzeichen zu erwerben und am Fahrzeug anzubringen.
- Nach der Zulassung des Fahrzeugs vergessen Sie nicht, die obligatorische Versicherung abzuschließen.
Sie können die Zulassung auf zwei Arten beantragen:
- Online: über das Antragsformular, für das Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis, Ihrer Clave Móvil oder Ihrer Clave Permanente zugreifen müssen.
- Persönlich: in jeder Verkehrsbehörde oder -stelle, indem Sie das Antragsformular herunterladen und ausfüllen.
Wann ist eine Zulassung erforderlich?
Möglicherweise haben Sie ein Auto mit nicht europäischem Kennzeichen bei einer Auktion, bei einem Händler oder von einer Privatperson gekauft, oder Sie möchten Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen.
In jedem Fall müssen Sie Ihr Fahrzeug in den folgenden Fällen zulassen, wenn Sie legal fahren möchten:
- Wenn Sie in Spanien wohnhaft sind oder eine Niederlassung im Land haben, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen zulassen.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen und die Zulassung beantragen, haben Sie ab Antragstellung 30 Tage Zeit, dies zu tun. Wenn das Fahrzeug, das Sie zulassen möchten, im Rahmen des Wohnsitzwechsels als Transportmittel genutzt wird (z. B. zum Transport Ihrer Habseligkeiten), kann dieser Zeitraum auf bis zu 60 Tage verlängert werden, sofern dies mitgeteilt wird.
- In der Regel können Sie Ihr Auto (oder jedes andere Fahrzeug) mit ausländischem Kennzeichen in Spanien fahren, solange Sie sich nicht länger als 183 Tage (6 Monate) ununterbrochen im Land aufhalten.
Alle diese Formalitäten können über die elektronische Plattform der spanischen Verkehrsbehörde erledigt werden.
Bis zur endgültigen Zulassung ist es auch möglich, vorübergehend mit „grünen Kennzeichen” bis zu maximal 60 Tagen zu fahren.
Die Bearbeitung kann zwischen 1 und 2 Wochen dauern und kostet (Gebühr 1.4) 20,61 Euro.
Wie viel kostet die Zulassung in Spanien?
Für Mopeds beträgt die Gebühr (Gebühr 1.2) 27,85 Euro.
Für alle anderen Fahrzeuge beträgt die Gebühr (Gebühr 1.1) 99,77 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Einfuhr und Zulassung von nicht in Europa zugelassenen Fahrzeugen.
Wie viel kostet die Zulassung eines Autos?
Die Kosten für die Zulassung eines Fahrzeugs hängen vom Fahrzeugtyp, dem Modell, der Art der erforderlichen Zulassung und den Änderungen ab, die erforderlich sind, um das europäische Zulassungskennzeichen zu erhalten.
Unter Berücksichtigung der Kosten für Gebühren, technische Berichte, erforderliche Unterlagen und Zulassung können diese Kosten bei mindestens 2.000 Euro liegen.
Kann ich die Konformitätsbescheinigung erhalten, wenn mein Auto außerhalb Europas hergestellt wurde?
Sie können die COC erhalten, wenn das Fahrzeug gemäß den europäischen Sicherheits- und Emissionsvorschriften hergestellt wurde, auch wenn es außerhalb Europas hergestellt wurde.
In diesem Fall finden Sie das europäische Typgenehmigungszeichen auf dem Typenschild des Herstellers, auf dem Armaturenbrett, an den Türpfosten, am Motor, im Original-Kaufvertrag des Fahrzeugs oder im technischen Datenblatt, und Sie müssen es nicht zulassen.
Andernfalls müssen Sie eine individuelle Zulassung vornehmen, um das technische Datenblatt der spanischen ITV zu erhalten.
Muss ich mein Fahrzeug zulassen, wenn es aus dem Vereinigten Königreich stammt?
Das Vereinigte Königreich akzeptiert und stellt weiterhin die europäische Konformitätsbescheinigung aus.
Wenn Sie ein Fahrzeug im Vereinigten Königreich gekauft oder zugelassen haben und es über eine europäische Zulassungsnummer verfügt, ist keine Zulassung erforderlich.
Wenn ich aus Marokko komme und mich nicht länger als 6 Monate am Stück in Spanien aufhalten werde, muss ich mein Fahrzeug zulassen oder registrieren?
Das ist nicht erforderlich. Wenn Sie sich weniger als 6 Monate in Spanien aufhalten möchten, können Sie mit Ihrem ausländischen Kennzeichen fahren, ohne es zulassen oder registrieren zu müssen.
Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, sind die Zulassung und die Registrierung obligatorisch.