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Auto wird nach einem Unfall von einem Abschleppwagen abgeschleppt

Auto abmelden: Der umfassendste Leitfaden

Um ein Auto abzumelden, muss zwischen vorübergehender Abmeldung, endgültiger Abmeldung und Abmeldung wegen Export unterschieden werden.
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21. November 20254 Min. Lesezeit
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Die Abmeldung eines Fahrzeugs in Deutschland ist einfacher als viele denken, aber es müssen bestimmte Voraussetzungen, Fristen und Formalitäten beachtet werden. 

Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Arten der Abmeldung es gibt und was in jedem Fall zu beachten ist. 

💡
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie ein Fahrzeug in Deutschland abmelden können. Wenn Sie wissen möchten, wie dies in anderen Ländern funktioniert, lesen Sie bitte die folgenden Artikel: Wie man ein Auto in Großbritannien, Spanien, Frankreich, Italien oder Portugal abmeldet.

Formalitäten zur Abmeldung eines Fahrzeugs 

Bevor Sie ein Auto abmelden, sollten Sie wissen, welche Art der Abmeldung auf Ihre Situation zutrifft. 

In Deutschland wird zwischen vorübergehender Abmeldung, endgültiger Abmeldung und Abmeldung wegen Ausfuhr ins Ausland unterschieden. 

Vorübergehende Abmeldung 

Eine vorübergehende Abmeldung (Stilllegung) ist sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum nicht nutzen möchten, z. B. während einer längeren Reise oder einer Restaurierung. 

Diese Option ermöglicht es Ihnen, das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder anzumelden. 

Was Sie benötigen: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Kennzeichen 

Wichtige Hinweise: 

  • Die Stilllegung ist für bis zu 7 Jahre möglich. 
  • Versicherung und Steuern werden ab dem Tag der Stilllegung ausgesetzt. 
  • Die Stilllegung kann bei der Zulassungsstelle oder online erfolgen (Voraussetzung: i-Kfz-kompatible Dokumente). 

Endgültige Stilllegung 

Die endgültige Stilllegung (Ausmusterung) erfolgt, wenn ein Fahrzeug nicht mehr in Verkehr gebracht wird, z. B. bei Verschrottung oder Verkauf an ein zertifiziertes Recyclingunternehmen

Was Sie benötigen: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Kennzeichen 
  • Recyclingbescheinigung (bei Verschrottung) 

Wichtige Hinweise: 

  • Die Verschrottung darf nur von einem zertifizierten Demontagebetrieb durchgeführt werden. 
  • Nach der endgültigen Abmeldung können die Kennzeichen nicht wiederverwendet werden (außer durch Reservierung). 

Abmeldung wegen Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland (Export) 

Wenn das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht wird, muss es für den Export (Ausfuhr aus dem Land) abgemeldet werden. 

Dies dient als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug aus dem deutschen Verkehrssystem genommen wurde. 

Was Sie benötigen: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II 
  • Kennzeichen 
  • Gegebenenfalls Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis 
  • Ausfuhrkennzeichen, wenn Sie das Fahrzeug auf eigene Kosten ausführen 

Wichtige Hinweise: 

Der Versicherungsschutz endet mit der Abmeldung; für die Verbringung sind spezielle Ausfuhrkennzeichen vorgeschrieben. 

Wann muss ein Fahrzeug abgemeldet werden? 

Es gibt bestimmte Situationen, in denen es notwendig oder sinnvoll ist, ein Auto abzumelden. 

Typische Gründe sind der Fahrzeugwechsel, der Verkauf, die längere Nichtbenutzung oder die Verschrottung eines alten Autos. 

Typische Gründe: 

  • Verkauf an eine Privatperson oder einen Händler 
  • Längere Stilllegung des Fahrzeugs 
  • Totalschaden oder technisch unwirtschaftliche Reparatur 
  • Ausfuhr ins Ausland 
  • Abgabe zur Verschrottung 

Was kostet die Abmeldung eines Autos? 

Die Kosten für die Abmeldung sind angemessen. 

Je nach Art der Abmeldung und Zulassungsbezirk fallen in der Regel folgende Gebühren an: 

  • Bei der Zulassungsstelle: ca. 10-15 € 
  • Online-Abmeldung (i-Kfz): ca. 5-7 € 

Weitere Kosten können entstehen für: 

  • Kennzeichenreservierung 
  • Ausfuhrkennzeichen 
  • Verschrottung oder Recyclingunternehmen (kostenlos oder kostenpflichtig, je nach Anbieter) 
  • Wenn Sie das Fahrzeug exportieren möchten, benötigen Sie die Konformitätsbescheinigung (COC Papier), um den Vorgang abzuschließen. 

Kann ich mein Kennzeichen behalten? 

Ja, in vielen Fällen können Sie Ihr Kennzeichen behalten. 

Dies ist besonders praktisch, wenn Sie vorhaben, das Fahrzeug in Kürze wieder anzumelden. 

Regeln für die Beibehaltung des Kennzeichens: 

  • Bei einer vorübergehenden Abmeldung wird das Kennzeichen automatisch bis zu 1 Jahr reserviert. 
  • Bei einer endgültigen Stilllegung können Sie das Kennzeichen gegen Zahlung einer Gebühr reservieren. 
  • Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, können Sie das Kennzeichen oft behalten, ohne es ändern zu müssen (nationale Kennzeichenbeibehaltung). 

Weitere Optionen: Verkauf Ihres Autos an eine Privatperson oder Verkauf Ihres Autos an einen Händler 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug stilllegen möchten, denken Sie vielleicht auch darüber nach, es zu verkaufen. 

Je nach Zustand, Zeitaufwand und erzielbarem Preis gibt es verschiedene Möglichkeiten. 

Verkauf an eine Privatperson: 

  • Oft höherer Verkaufspreis 
  • Mehr Aufwand (Anzeigen, Besichtigungen, Probefahrten) 

Verkauf an einen Händler: 

  • Schnelle Abwicklung 
  • Bei vielen Händlern ist die Abmeldung im Service inbegriffen 
  • Möglicherweise geringerer Gewinn, aber deutlich weniger Aufwand 

Bevor Sie es verkaufen, sollten Sie alle persönlichen Gegenstände und Dokumente aus dem Fahrzeug entfernen. 

Häufig gestellte Fragen 

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abmeldung eines Fahrzeugs. 

Kann man ein Auto online abmelden? 

Ja, über das Online-Portal der Kraftfahrzeugbehörde (i-Kfz)

Voraussetzungen sind die neuen Fahrzeugpapiere mit QR-Code sowie ein Ausweis mit eID-Funktion und PIN. 

Die Online-Abmeldung ist besonders schnell und kostengünstig. 

Kann man ein gepfändetes Auto abmelden? 

In der Regel kann ein gepfändetes Fahrzeug nicht ohne Zustimmung des Gläubigers abgemeldet werden. 

Die Pfändung hat Vorrang: Jede Änderung der Zulassung wird nur mit Ihrer Zustimmung genehmigt. 

Kann man ein Auto abmelden, ohne es zur Verschrottung zu bringen? 

Ja, natürlich. 

Die Abmeldung eines Fahrzeugs bedeutet nicht zwangsläufig, dass es verschrottet werden muss. 

Sie können es vorübergehend stilllegen, verkaufen oder exportieren. 

Wie melde ich ein Auto ab, das ich nicht mehr habe? 

Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder sich nicht mehr in Ihrem Besitz befindet, ist es ebenfalls möglich, es abzumelden. 

Erforderlich sind: 

  • Diebstahlanzeige (Polizei) 
  • Gegebenenfalls Ersatzdokumente, wenn die Papiere oder das Kennzeichen fehlen 

Anschließend nimmt die Zulassungsstelle die Abmeldung ohne physische Kennzeichen vor. 

Nützliche Ressourcen: 

Auto abmelden: Was Sie bei der Kfz-Abmeldung beachten müssen - Mobilitätsmagazin 

Fahrzeug online an-, ab- und ummelden - i-Kfz 

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