Ein Auto in der Schweiz anzumelden ist ein strukturierter, aber machbarer Prozess.
Im Allgemeinen umfasst er die Einfuhr des Fahrzeugs (wenn es aus dem Ausland kommt), die Durchführung von Zoll- und technischen Kontrollen, die Einreichung der erforderlichen Dokumente bei der kantonalen Behörde und die Zahlung der damit verbundenen Gebühren, bevor man Schweizer Nummernschilder erhält.
Wie man ein Auto in die Schweiz importiert
Wenn das Auto noch nicht in der Schweiz zugelassen ist, ist der erste Schritt der Import.
Die Schweiz ist kein Teil der EU, daher gelten Zollformalitäten unabhängig davon, ob das Auto aus einem EU- oder Nicht-EU-Land kommt.
An der Schweizer Grenze muss das Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7,7 % des Fahrzeugwerts (Kaufpreis plus Transportkosten).
Für die meisten Personenkraftwagen ist außerdem eine Zollgebühr zu entrichten, die in der Regel etwa 12 CHF pro 100 kg Fahrzeuggewicht beträgt, wobei Elektrofahrzeuge in der Regel von der Zollgebühr befreit sind.
Nach Abschluss der Zollabfertigung erhalten Sie das Formular 13.20A, das für die Zulassung unerlässlich ist.
Dieses Dokument beweist, dass alle Einfuhrsteuern und -zölle bezahlt wurden und dass das Auto in der Schweiz zugelassen werden darf.
In manchen Fällen, vor allem bei Gebrauchtwagen oder Autos, die von außerhalb Europas importiert wurden, kann vor der Zulassung eine technische Inspektion oder Konformitätsprüfung nötig sein.
Das Schweizer Autokennzeichenverfahren
Die Zulassung von Fahrzeugen in der Schweiz wird auf Kantonsebene vom Strassenverkehrsamt (StV) geregelt.
Auch wenn das genaue Verfahren je nach Kanton ein bisschen unterschiedlich sein kann, ist der Prozess im Großen und Ganzen überall ähnlich.
Zuerst muss das Auto, wenn nötig, die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bestehen.
Neue Autos oder solche mit einer anerkannten EU-Typgenehmigung können davon ausgenommen sein, während gebrauchte oder umgebaute Fahrzeuge normalerweise diese technische Prüfung durchlaufen müssen, um ihre Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Schweizer Vorschriften zu bestätigen.
Als Nächstes reichst du deinen Antrag auf Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt ein.
Sobald die Unterlagen genehmigt und die Gebühren bezahlt sind, bekommst du die Schweizer Nummernschilder und die Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
Schweizer Nummernschilder bekommen
Schweizer Nummernschilder werden vom Kanton ausgestellt und sind an den Besitzer und nicht an das Fahrzeug gebunden.
Das heißt, wenn du schon Schweizer Kennzeichen hast, kannst du diese oft auf das neu zugelassene Auto übertragen.
Wenn du neue Kennzeichen brauchst, kannst du diese direkt beim kantonalen Strassenverkehrsamt bekommen, sobald die Zulassung genehmigt ist.
Je nach Kanton können die Kennzeichen sofort ausgestellt oder später am selben Tag abgeholt werden.
Es gibt auch vorläufige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug vor der vollständigen Zulassung gefahren werden muss.
Benötigte Dokumente
Um ein Fahrzeug in der Schweiz zuzulassen, brauchst du in der Regel die folgenden Dokumente:
- Formular 13.20A (Zollabfertigungsbescheinigung)
- Eigentumsnachweis (Kaufrechnung oder Kaufvertrag)
- Ausländischer Fahrzeugschein (für importierte Gebrauchtfahrzeuge)
- Konformitätsbescheinigung (COC Papier)
- Gültiger Versicherungsnachweis von einem Schweizer Versicherer
- Amtlicher Ausweis (Reisepass oder Schweizer Aufenthaltsbewilligung)
- Nachweis der Wohnsitzadresse in der Schweiz
Wenn das Fahrzeug umgebaut wurde oder nicht den Standardzulassungsanforderungen entspricht, können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Wie viel kostet die Fahrzeugzulassung in der Schweiz?
Die Gesamtkosten für die Zulassung eines Fahrzeugs in der Schweiz hängen vom Fahrzeugtyp, seinem Wert und dem Kanton ab.
Als allgemeine Richtlinie gilt:
- Einfuhrumsatzsteuer: 7,7 % des Fahrzeugwerts
- Zoll: ca. 12 CHF pro 100 kg (oftmals befreit für Elektrofahrzeuge)
- MFK-Prüfung: ca. 60–100 CHF
- Zulassungs- und Verwaltungsgebühren: in der Regel 40–80 CHF
- Kennzeichen: in der Regel 20–50 CHF
Außerdem solltest du die jährliche kantonale Kfz-Steuer einkalkulieren, die je nach Kanton stark variiert und oft von der Motorgröße, dem Gewicht oder den CO₂-Emissionen abhängt.
Insgesamt ist die Zulassung eines Fahrzeugs in der Schweiz unkompliziert, wenn du die Unterlagen im Voraus bereitstellst und die Einfuhrsteuern und kantonalen Gebühren berücksichtigst.
Häufig gestellte Fragen
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Zulassung von Fahrzeugen in der Schweiz.
Wie lange habe ich Zeit, um ein Auto nach der Einfuhr in die Schweiz zu registrieren?
In den meisten Fällen muss ein importiertes Fahrzeug innerhalb von 12 Monaten nach der Zollabfertigung registriert werden.
Wenn du es aber regelmäßig in der Schweiz fahren willst, musst du es normalerweise viel früher registrieren, oft innerhalb weniger Tage oder Wochen, je nach Kanton.
Kann ich ein im Ausland zugelassenes Auto in der Schweiz fahren?
Ja, aber nur vorübergehend. Einwohner der Schweiz dürfen ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in der Regel nicht dauerhaft nutzen.
Sobald du deinen Wohnsitz in der Schweiz hast oder das Auto dauerhaft importierst, ist eine Zulassung in der Schweiz obligatorisch.
Brauche ich vor der Zulassung eine Schweizer Kfz-Versicherung?
Ja. Bevor das kantonale Strassenverkehrsamt Kennzeichen ausstellen kann, ist ein gültiger Schweizer Versicherungsnachweis erforderlich.
Der Versicherer sendet die Bestätigung in der Regel elektronisch an die Behörden.
Ist der Zulassungsprozess in jedem Kanton gleich?
Der Kernprozess ist landesweit gleich, aber die Gebühren, die Berechnung der Kfz-Steuer und die Terminvergabesysteme variieren je nach Kanton.
Informiere dich immer über die spezifischen Anforderungen deines örtlichen Strassenverkehrsamtes.
Kann ich als Ausländer ein Auto in der Schweiz zulassen?
Ja, vorausgesetzt, du hast eine gültige Schweizer Adresse und eine Aufenthaltsbewilligung und das Fahrzeug entspricht den Schweizer Vorschriften.
Hilfreiche Ressourcen:
Dauerhafte Einfuhr in die Schweiz – Eidgenössisches Zoll- und Grenzsicherheitsamt EZVS
