Die europäische Konformitätsbescheinigung (COC-Papier) ist ein offizielles Dokument, das vom Hersteller eines Fahrzeugs ausgestellt wird und bescheinigt, dass dieses alle Vorschriften und technischen Anforderungen der Europäischen Union für die Zulassung und den Verkehr erfüllt.
Diese Bescheinigung wird im Rahmen der europäischen Typgenehmigung ausgestellt und ermöglicht die Zulassung von Fahrzeugen, ohne dass in jedem Mitgliedstaat zusätzliche technische Prüfungen durchgeführt werden müssen.
Im Folgenden wird detailliert erläutert, für welche Fahrzeugtypen und Anhängertypen dieses Dokument gültig ist.
Fahrzeuge, für die das COC gilt
Das Europäische Konformitätszertifikat gilt nur für Fahrzeuge, die gemäß den EU-Vorschriften zugelassen wurden.
Dies umfasst:
Kraftfahrzeuge der Klassen M, N und L
Klasse M: Fahrzeuge, die für die Beförderung von Personen konstruiert und gebaut sind.
- M1: Kraftfahrzeuge mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Personenkraftwagen).
- M2: Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen und einem Höchstgewicht von ≤ 5 Tonnen (Kleinbusse).
- M3: Busse und Reisebusse mit mehr als 5 Tonnen.
Klasse N: Fahrzeuge, die für den Gütertransport ausgelegt sind.
- N1: Leichte Lieferwagen (bis zu 3,5 Tonnen).
- N2: Mittelschwere Lastkraftwagen (3,5 bis 12 Tonnen).
- N3: Schwere Lastkraftwagen (über 12 Tonnen).
Klasse L: Zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge und Vierradfahrzeuge. Dazu gehören Motorräder, Mopeds, Dreiräder, Quads usw.
Anhänger und Sattelanhänger (Klasse O)
Der COC gilt auch für Anhänger und Sattelanhänger, sofern diese gemäß der europäischen Typgenehmigung zugelassen sind.
Die Kategorien sind:
- O1: Anhänger mit einer Höchstmasse von ≤ 750 kg.
- O2: Anhänger mit einer Höchstmasse von > 750 kg und ≤ 3.500 kg.
- O3: Anhänger mit einer Höchstmasse > 3.500 kg und ≤ 10.000 kg.
- O4: Anhänger mit einer Höchstmasse > 10.000 kg.
Daher können sowohl leichte als auch schwere Anhänger über eine europäische Konformitätsbescheinigung verfügen, wenn der Hersteller sie gemäß den europäischen Vorschriften zugelassen hat.
Fälle, in denen sie NICHT gültig ist oder NICHT ausgestellt wird
Die COC wird in den folgenden Fällen nicht ausgestellt und ist nicht gültig:
- Fahrzeuge, die außerhalb der Europäischen Union hergestellt und nicht gemäß den europäischen Normen zugelassen wurden.
- Einzelimportfahrzeuge oder Fahrzeuge, die eine nationale oder individuelle Zulassung erhalten haben (z. B. privat importierte US-amerikanische oder japanische Fahrzeuge).
- Fahrzeuge, die nach der Typgenehmigung verändert wurden (z. B. durch Umbau zu Wohnmobilen, industrielle Umbauten oder wesentliche technische Änderungen).
- Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten der europäischen Typgenehmigung hergestellt wurden (in der Regel vor 1996, je nach Fahrzeugtyp).
In diesen Fällen ist anstelle des COC ein vereinfachtes Datenblatt oder eine Einzelgenehmigung erforderlich.
Nutzen des COC
Das Europäische Konformitätszertifikat ermöglicht:
- Die Zulassung des Fahrzeugs in jedem Land der Europäischen Union ohne zusätzliche Typgenehmigungen.
- Die Beschleunigung der Einfuhr- und Zulassungsverfahren für neue oder gebrauchte Fahrzeuge zwischen EU-Ländern.
- Die Gewährleistung, dass das Fahrzeug die von den europäischen Vorschriften geforderten Sicherheits-, Emissions- und Geräuschnormen erfüllt.
Fazit
Die europäische Konformitätsbescheinigung (COC) gilt für alle Fahrzeuge und Anhänger, die gemäß den europäischen Vorschriften zugelassen sind, darunter Autos, Motorräder, Nutzfahrzeuge und Anhänger aller Art.
Sie gilt jedoch nicht für Fahrzeuge ohne europäische Zulassung, die umgebaut oder einzeln aus Ländern außerhalb der EU importiert wurden.
