Wenn Sie planen, nach Belgien zu ziehen, oder bereits im Land leben, aber ein Auto im Ausland gekauft haben, ist dieser Leitfaden genau das Richtige für Sie.
Dieser Artikel enthält eine umfassende Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Zulassung Ihres Autos in Belgien.
Wann benötigen Sie eine Fahrzeugzulassung in Belgien
In Belgien finden Sie die Zulassungsbescheinigung als Certificat d'immatriculation (CIM) oder Kentekenbewijs.
In verschiedenen Situationen müssen Sie Ihr Auto oder ein anderes Fahrzeug anmelden:
- Es ist unerlässlich, eine Zulassungsbescheinigung zu haben, um in Belgien fahren zu dürfen.
- Wenn Sie planen, Ihr Fahrzeug zu importieren, um es für einen längeren Zeitraum zu fahren.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder den Eigentümer wechseln.
- Möglicherweise benötigen Sie auch eine Zulassungsbescheinigung, die von der Polizei für Routinekontrollen, Verkehrsdelikte oder Unfälle angefordert wird.
Es gibt mehrere Ausnahmen für die Zulassung Ihres Fahrzeugs, z. B. wenn Sie für kurze Zeit im Land fahren oder für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten und das Fahrzeug auf dessen Namen zugelassen ist.
Wie man ein Auto in Belgien anmeldet
Haben Sie ein Auto im Ausland gekauft und möchten es nach Belgien importieren? Dann müssen Sie vor der Zulassung folgende Schritte befolgen:
Schließen Sie eine Versicherung für das Fahrzeug ab
Dies ist der erste Schritt, den Sie unternehmen müssen. Bevor Sie Ihr Fahrzeug nach Belgien importieren, müssen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Melden Sie Ihr Fahrzeug beim Zoll an
Nach der Ankunft müssen Sie sich zum Zollamt begeben, um Ihr Fahrzeug anzumelden.
Die erforderlichen Dokumente sind:
- Kaufrechnung,
- Original-Zulassungsbescheinigung,
- alle anderen Dokumente, die Sie für wichtig halten, falls die oben genannten Dokumente Fehler enthalten.
Ob Mehrwertsteuer zu zahlen ist oder nicht
Wenn Ihr Fahrzeug neu ist, müssen Sie beim Zoll Mehrwertsteuer zahlen.
„Wenn der ausländische Verkäufer dennoch darauf besteht, dass Sie die lokale Mehrwertsteuer zahlen, sagen Sie ihm, dass Sie dies nur tun werden, wenn er Ihnen schriftlich verspricht, die lokale Mehrwertsteuer zu erstatten, sobald Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Mehrwertsteuer in Ihrem Heimatland gezahlt haben“, wie vom Europäischen Verbraucherzentrum Belgien empfohlen.
Ihr Fahrzeug gilt als neu, wenn es innerhalb von 6 Monaten nach der Zulassung geliefert wurde oder wenn es weniger als 6000 km zurückgelegt hat.
Falls das Fahrzeug gebraucht ist:
- Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, zahlen Sie keine Mehrwertsteuer.
- Wenn der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist, zahlen Sie die Mehrwertsteuer in dem Land, in dem Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Ein Fahrzeug gilt als „gebraucht“, wenn die Lieferung 6 Monate nach der Zulassung erfolgt ist oder das Fahrzeug mehr als 6000 km zurückgelegt hat.
Technische Überprüfung des Fahrzeugs
Ihr Fahrzeug muss bei der Ankunft in Belgien eine technische Prüfung bestehen. Sie müssen die folgenden Dokumente vorlegen:
- Zollaufkleber e705 (wird von den Zollämtern ausgestellt).
- Ausländische Zulassungsbescheinigung (allgemein als „graue Karte“ bezeichnet).
Damit Ihr Fahrzeug die Prüfung besteht, muss es über eine gültige Zulassung verfügen, unabhängig davon, ob es sich um eine ausländische, gewerbliche oder alte Zulassung handelt.
Zulassung beim DIV
Nachdem Sie alle oben genannten Verfahren abgeschlossen haben, die für die Einfuhr eines Fahrzeugs in das Land erforderlich sind, können Sie Ihr Fahrzeug beim Amt für Fahrzeugzulassung (DIV) anmelden.
Für die Zulassung werden Sie gebeten, mehrere Dokumente vorzulegen:
- Antragsformular für die Zulassung, ausgestellt vom Zoll oder Ihrer Versicherungsgesellschaft.
- Original-Zulassungsbescheinigung, falls das Fahrzeug bereits zugelassen war.
Welche Dokumente benötigen Sie?
Die benötigten Dokumente hängen davon ab, ob Ihr Fahrzeug importiert wurde oder nicht und ob es neu oder gebraucht ist.
Zusammengefasst handelt es sich um folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung
- Gültiges Ausweisdokument
- Versicherungspolice
- Rechnung über den Kauf des Fahrzeugs
- Original-Zulassungsbescheinigung, falls das Fahrzeug bereits zuvor zugelassen war
- Europäische Konformitätsbescheinigung, ein wichtiges Dokument, das bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Straßenverkehrsstandards entspricht
- Ausländische Zulassungsbescheinigung („graue Karte“)
- Alle anderen Dokumente, die Sie für relevant halten und die im Falle eines Unfalls hilfreich sein könnten.
Manchmal müssen wir beim Kauf eines Gebrauchtwagens eine neue Konformitätsbescheinigung ausstellen.
Dieses Dokument ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Standards für die Verkehrstauglichkeit entspricht und Sie es legal fahren dürfen.
Hilfreiche Ressourcen:
https://www.belgium.be/en/mobility/vehicle_registration_service
https://mobilit.belgium.be/en/road/registration-and-deregistration
https://www.eccbelgium.be/themes/car/buying-a-car-in-europe/registering-your-car
https://www.ejustice.just.fgov.be/eli/arrete/2001/07/20/2001014153/justel