Die Kfz-Steuer wird ab dem Tag der Zulassung eines Fahrzeugs fällig. Sie ist eine Jahressteuer und wird in der Regel im Voraus für zwölf Monate erhoben. Die Zollverwaltung informiert Fahrzeughalter durch einen Steuerbescheid, der die Fälligkeit und die Höhe der Abgabe enthält.
Kann man sie nachträglich bezahlen?
Grundsätzlich muss die Kfz-Steuer pünktlich gezahlt werden. Eine nachträgliche Zahlung ist nur im Ausnahmefall möglich, etwa wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden konnte. In solchen Fällen fordert das Hauptzollamt den offenen Betrag an, meist verbunden mit Säumniszuschlägen.
Wer muss sie bezahlen?
Die Steuerpflicht trifft den Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug regelmäßig genutzt wird oder nicht – allein die Zulassung führt zur Steuerpflicht.
Wie wird die Kfz-Steuer bezahlt?
Die Kfz-Steuer wird in Deutschland ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Fahrzeughalter erteilt bereits bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung zugunsten des Hauptzollamts.
Online
Über das Bürger- und Zollportal können Halter ihre Daten verwalten und Informationen zu ihrer Steuer einsehen. Eine direkte Online-Zahlung ist jedoch nicht vorgesehen, da die Abbuchung automatisch erfolgt.
Im Büro
Beim Hauptzollamt lassen sich Fragen zur Kfz-Steuer klären, z. B. zu Befreiungen oder falschen Abbuchungen. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht üblich.
Aktuelle Preise der Kfz-Steuer für 2025
Die Berechnung richtet sich nach zwei Faktoren: CO₂-Ausstoß und Hubraum.
- Für Benziner gilt: 2,00 € pro angefangene 100 cm³ Hubraum.
- Für Diesel gilt: 9,50 € pro angefangene 100 cm³ Hubraum.
- Zusätzlich: 2,00 € je Gramm CO₂/km über dem Freibetrag von 95 g/km.
Ermäßigungen
Bestimmte Fahrzeuge genießen Vorteile:
- Elektroautos sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen H, Bl oder aG können eine vollständige Befreiung beantragen.
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge zahlen häufig reduzierte Steuersätze.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Kfz-Steuer bei einer Namensänderung erforderlich?
Nein, eine Namensänderung des Halters führt nicht zu einer neuen Steuerpflicht. Die Steuerpflicht bleibt unverändert bestehen, solange das Fahrzeug zugelassen ist.
Wozu dient die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die dem Staatshaushalt zufließt. Sie soll neben der Finanzierung der Infrastruktur auch ökologische Anreize setzen, da emissionsstarke Fahrzeuge stärker belastet werden.
Ist die Zahlung obligatorisch?
Ja. Ohne Zahlung der Kfz-Steuer darf ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Zulassungsstelle verweigert eine Anmeldung, wenn keine gültige Einzugsermächtigung vorliegt.
Muss man den Kfz-Steuerbescheid mit sich führen?
Nein, der Steuerbescheid muss nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. Alle relevanten Daten liegen beim Zoll elektronisch vor.
Ab wann muss keine Kfz-Steuer mehr gezahlt werden?
Wird ein Fahrzeug abgemeldet oder stillgelegt, endet die Steuerpflicht automatisch mit diesem Tag. Auch bei der endgültigen Verschrottung entfällt die Steuer.
Möchtest du, dass ich zusätzlich eine Tabellenübersicht der Steuersätze für Benzin-, Diesel- und Elektrofahrzeuge 2025 einfüge, damit der Artikel praxisnäher wird?
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