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Einfuhr und Zulassung eines Autos aus einem Nicht-EU-Land in Deutschland

Es fallen Zollgebühren und Mehrwertsteuer an, technische Inspektionen, amtliche Dokumente und manchmal auch Anpassungen am Fahrzeug sind erforderlich.
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13. Februar 20266 Min. Lesezeit
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Wer ein Auto aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einführen und dort zulassen möchte, muss sowohl die Zoll- als auch die Zulassungsvorschriften erfüllen.

Neben der Zollabfertigung und der Einfuhrumsatzsteuer sind technische Prüfungen, amtliche Dokumente und gegebenenfalls Anpassungen am Fahrzeug erforderlich.

Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie die Einfuhr und Zulassung eines nicht-europäischen Fahrzeugs in Deutschland funktioniert.

Einfuhr und Zollformalitäten

Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem Drittland (z. B. USA, Schweiz, Japan oder seit dem Brexit auch Großbritannien) gelten die Bestimmungen des EU-Zollrechts.

Grundsätzlich sind zwei Steuern zu entrichten:

  • Zölle: in der Regel 10 % des Fahrzeugwertes bei Personenkraftwagen und 8 % bei Motorrädern.
  • Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) (19 % in Deutschland)

Berechnungsgrundlage ist der sogenannte Zollwert.

Dieser setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis, den Transportkosten und gegebenenfalls den Versicherungskosten bis zur EU-Grenze.

Die Zollabfertigung erfolgt zum Zeitpunkt der Einfuhr durch die zuständige Zollstelle.

Nach erfolgreicher Zollabfertigung erhalten Sie eine Bescheinigung über die entrichteten Steuern, ein entscheidendes Dokument für die anschließende Zulassung.

Erforderliche Unterlagen

Für die Zollabfertigung benötigen Sie in der Regel:

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Originalunterlagen des Fahrzeugs aus dem Herkunftsland
  • Transportpapiere
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zollerklärung (ggf. durch einen Zollagenten)

Bei Umzugsgut (z. B. bei Rückkehr aus dem Ausland) ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von den Zollabgaben möglich.

Zulassung eines nicht europäischen Fahrzeugs in Deutschland

Nach der Zollabfertigung erfolgt die Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle des Wohnortes.

Maßgeblich sind dabei die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung verfügen Fahrzeuge aus Drittländern oft nicht über eine europäische Betriebserlaubnis.

Daher ist häufig eine Einzelgenehmigung gemäß § 21 StVZO erforderlich, beispielsweise durch den TÜV SÜD oder eine andere amtlich anerkannte Prüfstelle.

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Verfügt das Fahrzeug über eine Konformitätsbescheinigung, bedeutet dies, dass es gemäß den europäischen Vorschriften hergestellt wurde und seine Einfuhr und Zulassung wesentlich einfacher ist, selbst wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Zulassung sind in der Regel erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zollbescheinigung (Steuerbescheinigung)
  • Originaldokumente des Fahrzeugs
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht (z. B. vollständiger Bericht gemäß § 21 StVZO)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Je nach Herkunftsland können zusätzliche technische Bescheinigungen (z. B. Emissions- oder Geräuschwerte) erforderlich sein.

Technische Fahrzeugprüfung, wann ist sie erforderlich?

Die technische Prüfung ist erforderlich, wenn:

  • Keine europäische Typgenehmigung vorliegt. Im technischen Bericht des Fahrzeugs kann überprüft werden, ob es über ein europäisches Typgenehmigungskennzeichen verfügt, das für den Erhalt der europäischen Konformitätsbescheinigung unerlässlich ist.
  • Das Fahrzeug technisch von den EU-Normen abweicht.
  • Änderungen vorgenommen wurden.
  • Keine gültige technische Prüfung (HU) anerkannt wird.

Bei Importen aus den USA sind häufig Anpassungen an der Beleuchtung, dem Tachometer (km/h), den Abgasnormen oder der Sicherheitsausstattung erforderlich.

Kosten für die Einfuhr und Zulassung eines nicht-europäischen Fahrzeugs in Deutschland

Die Gesamtkosten hängen stark vom Fahrzeugtyp, dem Herkunftsland und den erforderlichen Änderungen ab.

Typische Kosten sind:

  • Zoll (ca. 10 % des Fahrzeugwertes)
  • Einfuhrumsatzsteuer (19 %)
  • Transportkosten
  • Technische Anpassungen (können zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro liegen)
  • Einzelgenehmigung (Artikel 21 StVZO)
  • Zulassungsgebühren (ca. zwischen 30 und 100 €)
  • Kennzeichen (ca. zwischen 20 und 40 €)

Insgesamt können sich die Kosten für die Einfuhr und Zulassung schnell auf mehrere Tausend Euro zusätzlich zum Kaufpreis belaufen.

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Einfuhr und Zulassung von Nicht-EU-Fahrzeugen in Deutschland

Muss das Fahrzeug einer technischen Überprüfung unterzogen werden?

In den meisten Fällen ja.

Wenn keine EU-Typgenehmigung vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung erforderlich.

Selbst wenn die Unterlagen vorliegen, wird oft eine technische Überprüfung durchgeführt.

Kann ich die Konformitätsbescheinigung erhalten, wenn mein Auto außerhalb Europas hergestellt wurde?

Die EG-Konformitätsbescheinigung (COC) wird nur für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung ausgestellt.

Wenn das Fahrzeug ausschließlich für einen außereuropäischen Markt hergestellt wurde, kann in der Regel keine CoC ausgestellt werden.

In diesem Fall ersetzt eine Einzelgenehmigung die Typgenehmigung.

Muss ich mein Fahrzeug zulassen, wenn es aus Großbritannien stammt?

Ja. Seit dem Brexit gilt Großbritannien für Zollzwecke als Drittland.

Daher unterliegen Fahrzeuge aus Großbritannien denselben Zoll- und Einfuhrbestimmungen wie andere Nicht-EU-Fahrzeuge.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland für Nicht-EU-Fahrzeuge?

Die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland beträgt 19 % und wird auf den Zollwert (einschließlich Transportkosten) berechnet.

Wie viel kostet die Einfuhr und Zulassung eines ausländischen (nicht europäischen) Autos in Deutschland?

Rechnen Sie:

  • 10 % Zoll
  • 19 % Einfuhrumsatzsteuer
  • Prüfungs- und Zulassungskosten
  • Änderungskosten, falls erforderlich

Je nach Fahrzeug können sich die Gesamtkosten auf mehrere tausend Euro belaufen.

Muss ich Deutsch können?

Das ist nicht erforderlich. Anträge, Prüfberichte und die Kommunikation mit den Behörden erfolgen jedoch in deutscher Sprache.

Es kann sinnvoll sein, einen Dolmetscher oder einen Dienstleister zu beauftragen.

Wie lange darf ich maximal in Deutschland fahren, ohne mein nicht-europäisches Fahrzeug anzumelden?

Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, muss das Fahrzeug sofort angemeldet werden.

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt ist es möglich, es für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel bis zu sechs Monate) mit ausländischem Kennzeichen zu nutzen, sofern kein dauerhafter Wohnsitzwechsel erfolgt.

Fazit

Die Einfuhr eines Autos aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland ist möglich, erfordert jedoch sorgfältige Planung, vollständige Unterlagen und oft auch technische Anpassungen.

Wenn Sie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Prüfvorschriften im Voraus berücksichtigen, kann der Prozess strukturiert und rechtssicher durchgeführt werden.

Nützliche Ressourcen:

Zollabfertigung und Einfuhrsteuern bei der Einfuhr von Fahrzeugen – TÜV SÜV

Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Land importierten Gebrauchtwagens – Service Berlin

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