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Fahrzeugimportsteuer in Spanien: Was Sie zahlen müssen und wie viel

Im Allgemeinen können folgende Steuern anfallen: Mehrwertsteuer, Zulassungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer (ITP) und Zollgebühren.
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15. Mai 20266 Min. Lesezeit
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Der Import eines Fahrzeugs nach Spanien kann je nach verschiedenen Faktoren unterschiedliche Steuern nach sich ziehen: ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, ob der Import gewerblich oder privat erfolgt und ob das Fahrzeug aus der Europäischen Union oder von außerhalb stammt.

Allgemein gesagt können folgende Steuern anfallen: Mehrwertsteuer, Zulassungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer (ITP) und Zollgebühren.

Allerdings fallen nicht alle in jedem Fall an.

1. Gewerbliche Einfuhr von Neufahrzeugen

Eine gewerbliche Einfuhr liegt vor, wenn ein Unternehmen oder Gewerbetreibender Fahrzeuge einführt, um sie später in Spanien zu verkaufen.

Was gilt in Spanien als Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug?

Die Steuerbehörde betrachtet ein Fahrzeug als „neu“, wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Es ist weniger als 6 Monate seit der Erstzulassung vergangen.
  • Es hat weniger als 6.000 Kilometer auf dem Tacho.

Wenn beide Grenzen überschritten werden, gilt das Fahrzeug als Gebrauchtwagen.

Wenn das Fahrzeug aus der Europäischen Union stammt

Bei einem innergemeinschaftlichen Import fallen normalerweise keine Zölle an, da innerhalb der EU freier Warenverkehr herrscht.

Folgende Abgaben können jedoch anfallen:

  • Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer
  • Zulassungssteuer (IEDMT)

Die Sondersteuer auf bestimmte Verkehrsmittel (IEDMT), bekannt als Zulassungssteuer, wird bei der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs in Spanien fällig.

Wenn das Fahrzeug von außerhalb der EU stammt

Wird das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union importiert, fallen zusätzlich zur Mehrwertsteuer auch Zölle an.

Die üblichen Steuern sind:

  • Zolltarif (in der Regel 10 % bei Personenkraftwagen)
  • Einfuhrumsatzsteuer (21 % auf der Iberischen Halbinsel und den Balearen)
  • Zulassungssteuer

Die Steuerbehörde gibt an, dass der allgemeine Zollsatz für Autos in der Regel 10 % beträgt, wobei er je nach TARIC-Code des Fahrzeugs variieren kann.

2. Gewerbliche Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen

Bei von Unternehmen importierten Gebrauchtfahrzeugen hängt die Besteuerung stark von der Kaufregelung und der Herkunft des Fahrzeugs ab.

Gebrauchtfahrzeuge aus der EU

Wenn ein Autohändler oder ein Unternehmen ein Gebrauchtfahrzeug aus einem anderen EU-Land importiert, gilt in der Regel Folgendes:

  • Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer
  • Sonderregelung für Gebrauchtwaren (REBU)

Bei dieser Art von Geschäften fällt in der Regel keine Kfz-Steuer (ITP) an, da diese Steuer normalerweise auf Kaufgeschäfte zwischen Privatpersonen erhoben wird.

Wenn das Fahrzeug zudem erstmals in Spanien zugelassen wird, kann eine Verpflichtung zur Zahlung der Zulassungssteuer bestehen.

Gebrauchtfahrzeuge aus Ländern außerhalb der EU

Wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land kommt, fallen üblicherweise folgende Steuern an:

  • Einfuhrzoll
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Zulassungssteuer

Zudem muss eine Zollanmeldung (DUA) vorgelegt und der Wert des Fahrzeugs gegenüber dem spanischen Zoll nachgewiesen werden.

3. Einfuhr eines neuen Privatfahrzeugs

Dieser Fall bezieht sich auf eine natürliche Person, die im Ausland ein neues Auto für den Eigengebrauch kauft.

Neuwagen aus der EU

Auch wenn das Fahrzeug innerhalb der Europäischen Union gekauft wird, muss der Käufer in Spanien Steuern entrichten, wenn das Auto als Neuwagen gilt.

In der Regel sind folgende Abgaben zu entrichten:

  • Spanische Mehrwertsteuer (21 %)
  • Zulassungssteuer

In diesem Fall fallen keine Zölle an.

Neuwagen aus einem Land außerhalb der EU

Wird das Auto aus einem Nicht-EU-Land importiert, fallen zusätzlich zu den oben genannten Steuern folgende Abgaben an:

  • Zollgebühren
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Zulassungssteuer

Außerdem muss das Fahrzeug den Zoll passieren und das entsprechende Einfuhr-DUA vorlegen.

4. Einfuhr eines gebrauchten Privatfahrzeugs

Die private Einfuhr von Gebrauchtwagen ist in Spanien einer der häufigsten Fälle, insbesondere bei Käufen in Deutschland, Frankreich oder Belgien.

Kauf von einer Privatperson innerhalb der EU

Wenn das Gebrauchtfahrzeug von einer anderen europäischen Privatperson gekauft wird, wird in der Regel keine Mehrwertsteuer gezahlt, wohl aber:

  • ITP (Vermögensübertragungssteuer)
  • Zulassungssteuer, falls zutreffend

Der Prozentsatz der ITP hängt von der jeweiligen autonomen Region ab und liegt in der Regel zwischen 4 % und 8 %.

Kauf bei einem Gewerbetreibenden oder Autohändler innerhalb der EU

Wenn der Verkäufer ein Unternehmen oder ein Autohändler ist, kann Folgendes zutreffen:

  • Dass die Mehrwertsteuer bereits in der Rechnung enthalten ist.
  • Dass der Vorgang der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer unterliegt.
  • Dass die Sonderregelung für Gebrauchtwaren (REBU) zur Anwendung kommt.

Außerdem kann in Spanien eine Verpflichtung zur Zahlung der Zulassungssteuer bestehen.

Gebrauchtwagen, der von außerhalb der EU importiert wurde

Wenn der Gebrauchtwagen aus einem Nicht-EU-Land stammt, müssen in der Regel folgende Abgaben entrichtet werden:

  • Einfuhrzoll
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Zulassungssteuer

Außerdem müssen die Zollformalitäten erledigt und das Fahrzeug in Spanien zugelassen werden, um legal fahren zu dürfen.

Wie hoch ist die Zulassungssteuer in Spanien?

Die Zulassungssteuer wird hauptsächlich nach den CO₂-Emissionen des Fahrzeugs berechnet.

Derzeit gelten auf dem spanischen Festland und den Balearen folgende Richtwerte:

CO₂-Emissionen Steuersatz
Bis zu 120 g/km 0 %
Zwischen 121 und 160 g/km 4,75 %
Zwischen 161 und 200 g/km 9,75 %
Mehr als 200 g/km 14,75 %

Übersichtstabelle: Steuern je nach Art der Einfuhr

Situation MwSt. Grunderwerbsteuer / ITP Zollgebühr Zulassungssteuer
Gewerblicher Import eines Neufahrzeugs Ja Nein Ja (außerhalb der EU) Ja
Gewerblicher Import eines Gebrauchtfahrzeugs Ja / Differenzbesteuerung Normalerweise nein Ja (außerhalb der EU) Ja
Privater Import eines Neufahrzeugs Ja Nein Ja (außerhalb der EU) Ja
Privater Import eines Gebrauchtfahrzeugs Manchmal Ja (bei Kauf von Privatpersonen innerhalb der EU) Ja (außerhalb der EU) Ja

Weitere übliche Kosten bei der Einfuhr eines Autos nach Spanien

Neben den Steuern fallen bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in der Regel auch weitere Kosten an:

  • Einfuhr-TÜV
  • Gebühren der DGT
  • Spanische Kennzeichen
  • Transport des Fahrzeugs
  • Befristete Versicherung
  • Agentur (optional)
  • Kommunale Kfz-Steuer (IVTM)

Die Steuerbehörde weist zudem darauf hin, dass Personen mit Wohnsitz in Spanien nicht dauerhaft mit ausländischem Kennzeichen fahren dürfen und das Fahrzeug in Spanien zulassen müssen.

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